in die Jahrgangsstufe 7 des M-Zuges:
- Durchschnittsnote mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 oder
- Aufnahmeprüfung, die sich an das Jahreszeugnis anschließt und mit gleicher Durchschnittsnote bestanden wird oder
- Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 ebenfalls mit gleicher Durchschnittsnote
in die Jahrgangsstufen 8 und 9 des M-Zuges:
- Durchschnittsnote mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis der vorhergehenden Jahrgangsstufe oder
- Aufnahmeprüfung, die sich an das Jahreszeugnis anschließt und mit gleicher Durchschnittsnote bestanden wird oder
- Jahreszeugnis der vorhergehenden Jahrgangsstufe ebenfalls mit gleicher Durchschnittsnote
in die Jahrgangsstufe 10 des M-Zuges:
- Qualifizierender Abschluss der Mittelschule erreicht und Durchschnittsnote von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder
- Aufnahmeprüfung mit gleicher Gesamtbewertung
Wurde der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit dem Fach Muttersprache erworben, tritt dieses an die Stelle des Fachs Englisch.
Der Zugang setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus.