Auch Schülerinnen und Schüler, die keinen M-Zug an der Mittelschule besuchen, aber dennoch das potenzial für einen mittleren Schulabschluss haben, können im Anschluss an die 9. Klasse nach zwei weiteren Schuljahren (+2) den mittleren Schulabschluss in den sogenannten Vorbereitungsklassen erwerben.
Das hat den Vorteil, dass für die Bearbeitung des Unterrichtsstoffs und die Prüfungsvorbereitung die doppelte Zeit zur Verfügung steht.
Voraussetzung: Der Qualifizierende Abschluss der Mittelschule („Quali“) muss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 bestanden sein bzw. die Vorrückungsberechtigung in die 10. Jahrgangsstufe enthalten.